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Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen

Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Tirschenreuth

Hausanschrift

Mähringer Str. 7
95643 Tirschenreuth

Postanschrift

Postfach 1249

95634 Tirschenreuth

Telefon

+49 9631 88-0

Webseite

www.kreis-tir.de

Gemeinde Friedenfels

Hausanschrift

Gemmingen-Straße 23
95688 Friedenfels

Postanschrift

Gemmingen-Straße 23

95688 Friedenfels

Telefon

+49 9683 9231-0

Leistungsdetails

Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.

Stand: 09.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration