Logo Bayernportal

Gaststättenbetrieb; Anzeige der Weiterführung nach dem Tod der inhabenden Person

Nach dem Tode eines/einer Gewerbetreibenden kann ein privilegierter Personenkreis den Gaststättenbetrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden

Landratsamt Ostallgäu

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Hausanschrift

Schwabenstr. 11
87616 Marktoberdorf

Postanschrift

Postfach 1255
87610 Marktoberdorf