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Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Jeden 1. Donnerstag im Monat bis 18:00 Uhr geöffnet; Obige Zeiten vom 01.05. bis 30.09. gültig

Hausanschrift

Herzoganger 1
86529 Schrobenhausen

Postanschrift

Herzoganger 1
86529 Schrobenhausen