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Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Stadt Neunburg vorm Wald

Tourismus

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
10:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
10:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
10:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
10:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
10:00 Uhr - 16:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Abweichende Öffnungszeiten in den Wintermonaten Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr u. von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Freitag von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Hausanschrift

Schrannenplatz 3
92431 Neunburg vorm Wald

Postanschrift

Schrannenplatz 3
92431 Neunburg vorm Wald