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Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Keine Zuständigkeit - Aufgabe wird von der Gemeinde Pöcking nicht wahrgenommen!

Öffnungszeiten

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Allgemein

+ nach Vereinbarung
Bitte vereinbaren Sie weiterhin einen Termin für Ihr persönliches Anliegen: 08157/9306-0. Vielen Dank.

Hausanschrift

Feldafinger Str.4
82343 Pöcking

Postanschrift

Postfach 03
82341 Pöcking