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Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

Ansprechpartner - Stadt Teublitz

Fachbereich 1 Sachgebiet 1.1 Bürgerdienstleistungen/Bürgerbüro

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