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Duldung; Beantragung der Erteilung und Verlängerung

Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 15 - Zentrale Ausländerbehörde Schwaben

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Freitag:  08:30 Uhr - 11:45 Uhr
Dienstag und Mittwoch zusätzlich: 12:30 - 15:15 Uhr
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung

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Postanschrift

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