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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Stadt Münchberg - EMS Energieversorgung Münchberg-Schwarzenbach/Saale GmbH & Co. KG

Stadt Münchberg

Hausanschrift

Mühlgasse 5
95213 Münchberg

Postanschrift

Mühlgasse 5

95213 Münchberg

Telefon

+49 9251 9918-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales