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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Zweckverband Versorgungs- und Verkehrsbetriebe Neufahrn-Eching

Hausanschrift

Bahnhofstr. 32
85375 Neufahrn b.Freising

Postanschrift

Bahnhofstr. 32

85375 Neufahrn b.Freising

Telefon

+49 8165 6070

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales