Logo Bayernportal

Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Nicht angebotene Leistungen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:15 Uhr
sowie nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Ansprechpartner.

Hausanschrift

Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach

Gemeindeverwaltung

Postanschrift

Postfach 33
89341 Jettingen-Scheppach