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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
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13:30 Uhr - 17:30 UhrSprechstunde Bürgermeister: Donnerstag 15:30 Uhr - 17:30 Uhr
Knöllinger Str. 5
92269 Fensterbach
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