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Pflege; Anzeige von vorbehaltenen Tätigkeiten

Das Erbringen oder Anbieten von krankenpflegerischen Tätigkeit gegen Entgelt ist unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Die Beschäftigung entsprechender Personen hierfür ist ebenfalls anzeigepflichtig.

Landratsamt Hof

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung
Die Annahmezeiten in der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle enden jeweils eine halbe Stunde vor Schluss der allgemeinen Öffnungszeiten.

Hausanschrift

Schaumbergstr. 14
95032 Hof

Postanschrift

Postfach 3260
95004 Hof