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Heilkundeausübung; Anzeige

Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Landratsamt Lichtenfels

Sachgebiet 25 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ausländer

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di
7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:45 Uhr - 16:00 Uhr
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Fr
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96215 Lichtenfels

Postanschrift

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