Logo Bayernportal

Heilkundeausübung; Anzeige

Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Ansprechpartner - Landratsamt Lichtenfels

Sachgebiet 25 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Ausländer

Anzahl: 1