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Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

Stadt Teublitz

Fachbereich 2 Finanzen

Öffnungszeiten

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93158 Teublitz

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Postfach 1164
93156 Teublitz