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Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Gemeinde Grabenstätt

2.1 Finanzverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Schloßstr. 15
83355 Grabenstätt

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Schloßstr. 15
83355 Grabenstätt