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Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.
und
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Neufahrner Str. 1
84056 Rottenburg a.d.Laaber
Neufahrner Str. 1
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