Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
In Bayern dürfen Schwangerschaftsabbrüche nur in zugelassenen Einrichtungen durchgeführt werden. Einrichtungen bedürfen daher einer Erlaubnis bzw. haben ihre Bereitschaft zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen anzuzeigen.
Schaumbergstr. 14
95032 Hof
Postfach 3260
95004 Hof