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Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung

Wenn Ihr Kind in einer kommunalen Kindertageeinrichtung betreut werden soll, müssen Sie es dort vorher anmelden.

Online-Verfahren

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Ergänzung: Stadt Geretsried

Für Sie zuständig

Stadt Geretsried

Stadt Geretsried

Hausanschrift

Karl-Lederer-Platz 1
82538 Geretsried

Postanschrift

Karl-Lederer-Platz 1

82538 Geretsried

Telefon

+49 8171 6298-0

Leistungsdetails

Informieren Sie sich über die in Frage kommenden Einrichtungen und nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.

Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über die Modalitäten für die Anmeldung; evtl. gibt es eine zentrales (onlinegestütztes) Anmeldeverfahren

Ergänzung: Stadt Geretsried

Oder sehen Sie sich online die Konzepte der diversen Einrichtungen an. Diese finden Sie jeweils auf den Homepages der entsprechenden Kindertagesstätten. Wenn Sie sich für eine Einrichtung entschieden haben, können Sie sich über LITTLE BIRD in der entsprechenden Einrichtung anmelden.

Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden. Ein Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern bzw. ärztliches Zeugnis über Immunität oder medizinische Kontraindikation ist zwingend vorgesehen.

Ergänzung: Stadt Geretsried

Ihre Familie muss in Geretsried wohnhaft sein. Die Anmeldung kann erst nach Geburtstermin des Kindes erfolgen und ist frühestens 36 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn möglich.

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Kindertageseinrichtung auf.

Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten.

Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.

Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, oder dessen Träger erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung ausgehändigt.

Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen.
Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.

Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die

  • tägliche Betreuungszeit,
  • Betreuungskosten und
  • Kündigungsfristen.

Ergänzung: Stadt Geretsried

1. Informieren: Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es in meiner Nähe? Was passt zu mir und meinem Kind?

2. Registrieren/Anmelden: Eine Registrierung ist die Voraussetzung, um Platzanfragen stellen zu können. „Suche merken“ und Vorlagen für weitere Anfragen speichern ist dann möglich.

3. Platzanfrage stellen: Unverbindlich bei Betreuungsanbietern Ihrer Wahl anfragen, bis zu 3 Anfragen parallel.

4. Reservierung/Platzangebot: Persönliches Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen mit der Einrichtungsleitung. Der Betreuungsanbieter kann nun, unter Voraussetzung freier Kapazitäten, postalisch, persönlich oder per E-Mail ein Platzangebot unterbreiten.

5. Platzannahme durch die Eltern: Bestätigung des Platzangebotes per Mausklick. Der angebotene Platz ist verbindlich von beiden Seiten zugesagt.

6. Vertragsabschluss: Es folgt ein individueller Vertrag mit der Einrichtung.

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

  • vom Einkommen der Eltern,
  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.

Für Kinder ab dem 1. Kindergartenjahr bis zur Einschulung besteht Anspruch auf einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich. Die Träger müssen die Gebühren in Höhe des Zuschusses reduzieren.

Mit dem einkommensabhängigen Bayerischen Krippengeld können Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet werden, wenn sie diese tatsächlich tragen.

Ergänzung: Stadt Geretsried

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können z.B. abhängig sein
  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.

Für Kinder ab dem 1. Kindergartenjahr bis zur Einschulung besteht Anspruch auf einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich. Die Träger müssen die Gebühren in Höhe des Zuschusses reduzieren.

Mit dem einkommensabhängigen Bayerischen Krippengeld können Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet werden, wenn sie diese tatsächlich tragen.

Die Fristen sind abhängig von der Einrichtung.

Ergänzung: Stadt Geretsried

Bei einer Anmeldung zum neuen Kita-Jahr muss die Anmeldung bis Mitte März erfolgen, Platzzusagen werden dann ab ca. Mitte April erteilt. Unterjährige Anmeldungen sind jederzeit möglich, Platzzusagen werden nur dann erteilt, wenn die Einrichtung noch freie Plätze zu vergeben hat.

Stand: 23.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales