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Linienbedarfsverkehr; Beantragung einer Genehmigung

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen im Linienbedarfsverkehr unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 23.2 - Personenbeförderung, Schienenverkehr

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