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Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17

Junge Fahranfänger haben die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers ein Kraftfahrzeug der Klasse B zu führen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

SG 22 - Verkehrswesen, Straßen- und Wegerecht

Öffnungszeiten

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86633 Neuburg a.d.Donau

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