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Fischereischein; Beantragung

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

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Fachbereich 1 Sachgebiet 1.1 Bürgerdienstleistungen/Bürgerbüro

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