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Schaustellung von Personen; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in Ihren Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
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Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr

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85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

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