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Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses

Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.

Gemeinde Palling

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Mittwoch: ganztägig Terminvereinbarung möglich

Freitag: Terminvereinbarung möglich

Dienstag, Donnerstag: Terminvereinbarung bis 18:00 Uhr möglich

Hausanschrift

Bräuanger 1
83349 Palling

Postanschrift

Bräuanger 1
83349 Palling