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Tierimpfstoff; Anzeige der erstmaligen Abgabe von Impfstoffen an einen gewerblichen Tierhalter

Die erstmalige Abgabe von Impfstoffen an einen gewerblichen Tierhalter muss durch den behandelnden Tierarzt bei der Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.

Ansprechpartner - Stadt Weiden i.d.OPf.

Abt. für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

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