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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Lichtenfels

Sachgebiet 45 Straßenverkehr, Kfz-Zulassung

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