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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Verkehrsangelegenheiten - Fachbereich Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

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Do
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und

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Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

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