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Denkmalschutz; Beantragung einer Zuwendung aus dem bayerischen Entschädigungsfonds

Für Maßnahmen an Denkmälern können Zuwendungen aus dem Entschädigungsfonds nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz beantragt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Lichtenfels

Sachgebiet 31 Bauen und Planungsrecht

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