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Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Marktplatz 10
94104 Tittling
Postfach 1004
94100 Tittling
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Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.