Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Kaiser-Max-Straße 1
87600 Kaufbeuren
Postfach 1752
87577 Kaufbeuren