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Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.
sowie nach Vereinbarung.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung, Tel. 08857 6913-25, gebeten.
Prälatenstr. 7
83671 Benediktbeuern
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