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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Gemeinde Kalchreuth

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausstraße 1
90562 Kalchreuth

Postanschrift

Rathausstraße 1
90562 Kalchreuth