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Verpflichtungserklärung; Abgabe

Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Rosenheim

Für Sie zuständig

Stadt Rosenheim - 332 - Ausländerwesen und Staatsangehörigkeitsrecht

Leistungsdetails

Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht und möchten einem Drittstaatsangehörigen, der für die Einreise ein Visum benötigt, einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, weil er den erforderlichen Nachweis über die finanzielle Sicherung seines Aufenthalts (Lebensunterhalt/ Krankenversicherungsschutz) im Rahmen des Visumverfahrens nicht erbringen kann?

Dann besteht für Sie als dritte (juristische) Person die Möglichkeit eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Mit dieser verpflichten Sie sich, den Drittstaatsangehörigen unterzubringen, dessen Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. Die Verpflichtungserklärung begründet keine unmittelbare Verpflichtung gegenüber dem Drittstaatsangehörigen, eröffnet staatlichen Stellen aber eine Rückgriffmöglichkeit für den Fall, dass öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich Wohnraum, sowie Versorgung im Krankheitsfalle aufgewendet werden müssen.

Ausreichende Bonität des Verpflichtungsgebers.

  • Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
    Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass des Verpflichtungsgebers
  • Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers
  • ggf. weitere Unterlagen

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung sprechen Sie als Verpflichtungsgeber persönlich bei der Ausländerbehörde vor und füllen den dort erhältlichen Vordruck aus.

Zuständig ist die Ausländerbehörde im Bezirk des geplanten Aufenthaltsorts des Drittstaatsangehörigen.

Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie finanziell in der Lage sind, die abgegebene Verpflichtung zu erfüllen (Bonität) und beglaubigt Ihre Unterschrift.

Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung übersenden Sie dem betroffenen Drittstaatsangehörigem, der sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.

  • 29 EUR

Ergänzung: Stadt Rosenheim

Der Antrag kann nur abgeschickt werden, wenn die Gebühr in Höhe von 29 EUR gezahlt wurde.

Hier finden Sie Informationen zu den Bezahlmöglichkeiten.

Wählen Sie im Formular die Option 1, um sich mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweis oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder – falls Sie für ein Unternehmen handeln - mit einem ELSTER-Zertifikat auszuweisen. Ihre Vorteile:

  • Sie müssen Ihre persönlichen Daten nicht eingeben, weil sie aus Ihrem Ausweis übernommen werden.
  • Sie müssen nicht persönlich im Bürgeramt erscheinen und brauchen deshalb auch keinen Termin. Die ausgestellte Verpflichtungserklärung wird Ihnen in diesem Fall mit der Post nach Hause geschickt.

Erfahren Sie hier mehr zum BundID und zur Online-Ausweisfunktion:

Wenn Sie die Option 2 wählen, müssen Sie persönlich im Bürgeramt vorbeikommen. Hierfür erhalten Sie dann automatisch nach erfolgreicher Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen einen Termin per E-Mail.

verwaltungsgerichtliche Klage

  • Nationales Visum; Beantragung und Verlängerung

    Für die Einreise zu längerfristigen Aufenthalten (über 90 Tagen) oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, benötigen visumpflichtige Ausländer ein nationales Visum.

  • Schengen-Visum; Beantragung

    Staatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in Deutschland beziehungsweise im Schengen-Raum ein Visum brauchen, müssen dieses rechtzeitig vor der Einreise bei einer der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland beantragen.

Stand: 19.07.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration