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Testament und Erbvertrag; Eröffnung

Wenn ein Testament vorhanden ist, wird dieses nach dem Tod des Erblassers vom Amtsgericht-Nachlassgericht eröffnet.

Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls sind abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten bei einzelnen Verfahren auf der Internetseite des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen zu finden.

Hausanschrift

Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen

Postanschrift

Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen