Logo Bayernportal

Waffen; Anzeige der Überlassung einer erlaubnispflichtigen Waffe oder Munition

Wenn Sie als Bürger erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Ansprechpartner - Landratsamt Kulmbach

30 Öffentliche Sicherheit, Katastrophenschutz, Gewerbewesen, Jagdrecht

Anzahl: 1