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Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
und
16:00 Uhr - 19:00 Uhr
Badstraße 20 a
96482 Ahorn
Badstraße 20 a
96482 Ahorn - Witzmannsberg