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Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
und
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Marktstr. 18
86643 Rennertshofen
Marktstraße 18
86643 Rennertshofen