Logo Bayernportal

Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten

Gemeinden müssen bei Volksbegehren die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereithalten.

Ansprechpartner - Gemeinde Rottach-Egern

Hauptverwaltung, Geschäftsleitung

Anzahl: 1