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Volksbegehren; Bereithaltung von Eintragungslisten

Gemeinden müssen bei Volksbegehren die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereithalten.

Ansprechpartner - Stadt Teublitz

Fachbereich 1 Sachgebiet 1.1 Bürgerdienstleistungen/Bürgerbüro

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