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Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.

Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Jeder 1. Donnerstag im Monat bis 18:00 Uhr geöffnet; Obige Zeiten sind vom 01.10. bis 30.04. gültig

Hausanschrift

Herzoganger 1
86529 Schrobenhausen

Postanschrift

Herzoganger 1
86529 Schrobenhausen