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Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Gemeinde Hohenbrunn

Sachgebiet 2.1 - Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Unser Bürgerbüro hat zusätzlich für Sie geöffnet:

Montag und Donnerstag:  ab 7:15 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch Nachmittag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Hausanschrift

Pfarrer-Wenk-Platz 1
85662 Hohenbrunn

Postanschrift

Pfarrer-Wenk-Platz 1
85662 Hohenbrunn