Logo Bayernportal

Taubenfütterungsverbot; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können zur Verhütung von Gefahren für das Eigentum und zum Schutz der öffentlichen Reinlichkeit Verordnungen über die Bekämpfung verwilderter Tauben erlassen und in diesen Verordnungen insbesondere auch das Füttern von verwilderten Tauben verbieten.

Gemeinde Palling

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Mittwoch: ganztägig Terminvereinbarung möglich

Freitag: Terminvereinbarung möglich

Dienstag, Donnerstag: Terminvereinbarung bis 18:00 Uhr möglich

Hausanschrift

Bräuanger 1
83349 Palling

Postanschrift

Bräuanger 1
83349 Palling