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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Stadt Olching

Gewerbewesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Öffnungszeiten Bürgerbüro

Montag 08.00 - 12.30 Uhr   

Dienstag 14.00 - 16.30 Uhr *

Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr *

Donnerstag 14.00 - 18.30 Uhr   

Freitag 08.00 - 12.30 Uhr *

* nur mit Termin

Hausanschrift

Rebhuhnstr. 18
82140 Olching

Postanschrift

Postfach 1260
82134 Olching