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Sexuell übertragbare Krankheiten; Beratung und Untersuchungen

Die Gesundheitsämter beraten Personen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder von ihr bedroht sind und treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 64 Kinder- und Jugendgesundheitspflege, Gesundheitsberichterstattung

Öffnungszeiten

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