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Wenn Sie Waffen und/oder Munition geerbt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den weiteren Besitz der Waffen beantragen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Kaiser-Max-Straße 1
87600 Kaufbeuren
Postfach 1752
87577 Kaufbeuren