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Grüne Waffenbesitzkarte für Erben; Beantragung

Wenn Sie Waffen und/oder Munition geerbt haben, müssen Sie innerhalb eines Monats bei der zuständigen Waffenbehörde eine Erlaubnis für den weiteren Besitz der Waffen beantragen.

Landratsamt Amberg-Sulzbach

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

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Schloßgraben 3
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92207 Amberg