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Die Unteren Denkmalschutzbehörden können durch Verwaltungsakt anordnen, dass Eigentümer von Denkmälern bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen. Sie können solche Maßnahmen auch selbst realisieren und den Eigentümern die Kosten hierfür ganz oder teilweise auferlegen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Karolinenstraße 17
95028 Hof
Postfach 1665
95015 Hof