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Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Große Kreisstadt Neuburg a.d.Donau

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Karlsplatz A 12
86633 Neuburg a.d.Donau

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Postfach 1740
86622 Neuburg a.d.Donau