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Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Stadt Grafenwöhr

Öffnungszeiten

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Allgemein

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09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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09:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Marktplatz 1
92655 Grafenwöhr

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Marktplatz 1
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