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Namen des Kindes; Erklärung

Die Vornamen Ihres Kindes müssen Sie dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen müssen Sie auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben.

Gemeinde Stegaurach

Fachbereich Bürgerservice

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Schloßplatz 1
96135 Stegaurach

Postanschrift

Postfach 61
96133 Stegaurach